162023Nov

Ihr Hausarzt kann für gesetzlich Versicherte , die noch nicht im laufenden Quartal bereits in der vermittelten Praxis in Behandlung sind, einen sogenannten Hausarzt-Vermittlungsfall auslösen.

Voraussetzung dafür ist, dass auf dem gelben Überweisungsschein die BSNR (=Betriebsstättennummer) der gewünschten Praxis, an die direkt überwiesen wurde, vermerkt worden ist. (im PVS Feldkennung 5003)

Die BSNR unserer Praxis lautet : 723928100

Die Vermittlung des Termins erfolgt dann innerhalb von 35 Tagen.